Rechtsberatung

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Gemischt genutzte Räume sind nicht anteilig Arbeitszimmer

Die anteilige Miete für Küche, Bad und andere gemischt genutzte Räume lässt sich nicht als Teil der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer geltend machen.

Frechheit siegt nicht immer - diese Lektion musste ein Architekt beim Finanzgericht Düsseldorf lernen. Er wollte nämlich neben den eigentlichen Arbeitszimmerkosten auch einen Teil der auf gemischt genutzte Räume wie Bad, Flur und Küche entfallenden Miete ebenfalls als Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer geltend machen. Das Gericht meint aber, dass allein die Existenz eines Arbeitszimmers noch nicht dazu führe, dass auch andere Räume anteilig als beruflich genutzt gelten. Das Gesetz lasse nun mal nur den Abzug für Räume zu, die als häusliches Arbeitszimmer eingestuft werden können, und daran ändert auch die neue Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Aufteilung gemischt veranlasster Aufwendungen nichts.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-13 wid-89 drtm-bns 2025-03-13