
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Zinsen, die an eine ausländische Muttergesellschaft gezahlt werden, verstößt nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nicht gegen EU-Recht, die Niederlassungsfreiheit oder das hier gültige Doppelbesteuerungsabkommen. Das klagende Unternehmen - die deutsche Niederlassung eines niederländischen Konzerns - hatte unter anderem damit argumentiert, dass sie mit der Muttergesellschaft keine steuerliche Organschaft bilden und damit die Zinshinzurechnung vermeiden konnte, weil die Muttergesellschaft im Ausland ansässig ist. Im Gegensatz zu dem Unternehmen sieht der Bundesfinanzhof darin jedoch keine Diskriminierung. Rückendeckung erhalten die Richter vom Europäischen Gerichtshof, dem sie den Fall zur Vorabentscheidung vorgelegt hatten. Außerdem hinke das Argument der Klägerin, meinten die Richter, weil es gar keinen Gewinnabführungsvertrag mit der Muttergesellschaft gab, und der sei schon für die Anerkennung einer Organschaft zwischen inländischen Unternehmen zwingend notwendig.