Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Keine Wiedereinsetzung nach Ablauf der Festsetzungsfrist

Gesetzliche Fristen, die von der Finanzbehörde zu beachten sind, sind nicht wiedereinsetzungsfähig.

Gesetzliche Fristen, die von den Finanzbehörden zu beachten sind, sind nicht wiedereinsetzungsfähig. Das heisst, wenn eine solche Festsetzungsfrist verstrichen ist, kann das Verfahren nicht mehr so gestellt werden, als würde die Frist noch gelten. Zunächst läßt sich die Geltung des Vertrauensschutzes gegen eine Wiedereinsetzung anführen. Der Vertrauensschutz schützt Ihr Vertrauen als Steuerpflichtigem in den Rechtsverkehr und führt dazu, dass ein erloschener Anspruch des Finanzamts aus dem Steuerschuldverhältnis nicht zu Ihren Lasten wieder auflebt. Ebenfalls gegen eine Wiedereinsetzung nach Ablauf der Festsetzungsfrist spricht, dass ein Verschulden des Finanzamts nicht dazu führen kann, dass nach Beginn der Festsetzungsverjährung ein Steuerbescheid zu Ihren Gunsten zu ändern ist.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-97 drtm-bns 2025-03-12