
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Die Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2001 passen die Lohnsteuer-Richtlinien 2000 an die Entwicklung des Einkommensteuerrechts an. Sie berücksichtigen insbesondere die Rechtsänderungen durch das Steuerbereinigungsgesetz 1999 und das Gesetz zur Familienförderung. Zwischenzeitlich ergangene Verwaltungsentscheidungen sind ebenfalls in die Lohnsteuer-Richtlinien aufgenommen worden.
Von den Änderungen durch die Richtlinien betroffen sind
die Steuerfreiheit von Abfindungen,
der Arbeitgeberersatz bei Reisekosten,
die steuerfreien Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten,
die Steuerfreiheit von Aufstockungsbeträgen bei Altersteilzeit,
die zeitversetzte Auszahlung von steuerfreien Zuschlägen (Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit),
der Arbeitgeberersatz bzw. der Werbungskostenabzug bei Umzugskosten
und schließlich die doppelte Haushaltsführung bei ledigen Arbeitnehmern.