Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Gewerbesteuer nach einer Betriebsprüfung

Für die Behandlung von erhöhten Gewerbesteuern, die nach einer Betriebsprüfung zu zahlen sind, gelten für die Jahre ab 1999 andere Regelungen.

Kommt es aufgrund einer Betriebsprüfung zu einer Erhöhung der von dem Unternehmen zu zahlenden Gewerbesteuer, so hatte das Unternehmen nach bisherigem Recht ein Wahlrecht, ob die Mehrsteuern in dem Wirtschaftsjahr der Nachforderung oder in dem Wirtschaftsjahr, zu dem sie wirtschaftlich gehörten, erfasst werden. Sehr häufig setzten die Betriebsprüfer alle von ihnen ermittelten Mehrsteuern in dem letzten geprüften Wirtschaftsjahr an, um sich eine Folge von Bilanzänderungen zu ersparen.

Das erwähnte Wahlrecht war letztmals im Wirtschaftsjahr 1998 anzuwenden. Ab 1999 werden die Mehrsteuern zwingend in dem Wirtschaftsjahr passiviert, zu dem sie wirtschaftlich gehören. Für die Jahre bis 1998 kann dieses Ergebnis nur mit einem Antrag erreicht werden, andernfalls werden die Mehrsteuern erst in dem Wirtschaftsjahr erfasst, in welchem mit der Nachforderung gerechnet werden kann. Ob ein solcher Antrag zu stellen ist, hängt davon ab, in welchem Jahr die nicht abzugsfähigen Mehrsteuern erfasst werden.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-97 drtm-bns 2025-03-12