Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Prüfung für die Riester-Rente

Eine Anlage für die neue private Altersvorsorge muss erst vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen geprüft werden, bevor sie zulageberechtigt ist.

Ab 2002 fördert der Staat Arbeitnehmer, die sich zusätzlich zur gesetzlichen Rente eine private kapitalgedeckte Altersvorsorge aufbauen. Die Förderung besteht aus einer Zulage, die vom Familienstand und der Kinderzahl abhängig ist oder einem Steuervorteil. Ist der Steuervorteil höher als die jeweilige Grundzulage, erhält der Steuerpflichtige die Differenz. Die Finanzämter sind verpflichtet, dies zu prüfen (Günstigkeitsprinzip).

Um in den Genuss der staatlichen Förderung zu kommen, müssen bestimmte Eigensparleistungen erbracht werden. Doch nicht jede Anlage kommt für die Riester-Rente in Betracht. Die Anlageformen benötigen ein Gütesiegel, das vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswegen nach eingehender Prüfung verliehen wird. Damit hat der Gesetzgeber dafür gesorgt, dass das Amt zum Ausgleich für die verminderten Aufgaben in der Aufsicht der Versicherungsunternehmen neue Prüfungsbefugnisse erhält.

 
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psnk-fepl 2025-03-12 wid-97 drtm-bns 2025-03-12