
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Auf der Suche nach Mehrergebnissen stellen Betriebsprüfer vielfach eine verdeckte Gewinnausschüttung fest. Um deren nachteiligen Folgen zu entgehen, sind die Gesellschafter bemüht, eine verdeckte Gewinnausschüttung rückgängig zu machen. Daher enthalten zahlreiche Gesellschaftsverträge eine Satzungsklausel, wonach die Gesellschafter verpflichtet sind, empfangene verdeckte Gewinnausschüttungen an die Gesellschaft zurückzuzahlen. Diese Rückzahlungsverpflichtung führt jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nicht zu einer Rückgängigmachung der verdeckten Gewinnausschüttung. Es handelt sich um eine Einlageverpflichtung des Gesellschafters, die ohne Auswirkungen auf die Gewinnsituation der Gesellschaft bleibt.
Fordert die Gesellschaft auch Zinsen aus der Rückzahlungsverpflichtung, so können diese nach einer neueren BFH-Entscheidung als Werbungskosten von dem Gesellschafter geltend gemacht werden.