Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Einspruch gegen einen Steuerbescheid

Für einen Einspruch gegen einen Steuerbescheid müssen Sie eine Frist von einem Monat einhalten, die Steuer muss aber zunächst trotzdem bezahlt werden.

Der Einspruch muss binnen eines Monats bei dem Finanzamt eingelegt werden. Hierzu enthält der Bescheid am Ende eine Rechtsbehelfsbelehrung, die Sie sorgfältig lesen sollten. Geht der Einspruch nicht fristgerecht ein, so ist der Einspruch unzulässig. Haben Sie die Einspruchsfrist unverschuldet versäumt, so kann Wiedereinsetzung in den vorigen Zustand gestellt werden. Dazu müssen Sie glaubhaft machen, dass Sie die Einspruchsfrist unverschuldet versäumt haben.

Der Einspruch muss die Entscheidung genau bezeichnen, gegen die er sich richtet. Also die Steuernummer nicht vergessen! Eine Begründung können Sie nachreichen. Hierzu kann Ihnen das Finanzamt eine Frist setzen.

Trotz des Einspruchs müssen Sie die festgesetzten Steuer bezahlen, andernfalls setzt das Finanzamt Säumniszuschläge fest. Mit den Finanzbeamten ist nicht zu spaßen! Wollen Sie die Steuern nicht bezahlten, so können Sie einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen. Lehnt das Finanzamt die Aussetzung ab, so ist der Weg zum Finanzgericht offen.

 
[mmk]
 
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