
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Alle Unternehmen, die Bauleistungen erbringen, sollten umgehend bei ihrem Finanzamt eine Freistellungsbescheinigung beantragen. Hierzu genügt ein formloses Schreiben. Stellen Sie den Antrag für drei Jahre. Dies hat den Vorteil, dass Sie die Freistellungsbescheinigung fotokopieren und allen Bauherren zur Verfügung stellen können. Beantragen sie die Freistellung nur für ein bestimmtes Objekt, so muss dem Bauherren das Original der Bescheinigung ausgehändigt werden. Die Bescheinigung kann folglich keine Wiederverwendung finden.