
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Der Bundeswirtschaftsminister hat einen Gesetzesentwurf zur Tariftreue vorgelegt, über den der Bundestag im April zu entscheiden hat. Ziel des Gesetzes ist es, Wettbewerbsverzerrungen durch den Einsatz von Niedriglohnkräften zu verhindern. Öffentliche Auftraggeber dürfen dementsprechend Aufträge über Baumaßnahmen nur an Unternehmen vergeben, die den Tariflohn am Ort der Leistungserbringung zahlen. Die Unternehmen und die Nachunternehmen, die öffentliche Aufträge erhalten, müssen sich hierzu schriftliche verpflichten. Hiermit verbunden ist die weitere Verpflichtung, dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen, dass die Tariftreuepflicht eingehalten wird. Bei Verstößen gegen die Zahlungs- und Nachweispflichten drohen Vertragsstrafen in Höhe von 1% des Auftragswertes, bei mehreren Verstößen darf die Vertragsstrafe 10% des Auftragswertes nicht überschreiten.
Außerdem soll zukünftig beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ein Register über die Unternehmen geführt werden, die wegen Unzuverlässigkeit von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen worden sind. Firmen, die in dieses Register eingetragen werden, können in Zukunft nicht mehr mit öffentlichen Aufträgen rechnen.