Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Adressierung von Zwangsgeldandrohungen

Zwangsgeldandrohungen können auch Ihrem Bevollmächtigten zugestellt werden.

Das Finanzamt muss eine Zwangsgeldandrohung nicht unbedingt an Sie direkt zustellen - auch wenn sich die Zwangsgeldandrohung gegen Sie richtet. Es ist auch möglich, dass die Zustellung an Ihren Bevollmächtigten erfolgt. Durch eine Übersendung an Ihren Bevollmächtigten wird die Zwangsgeldandrohung wirksam bekannt gegeben. Voraussetzung dafür ist, dass der Bevollmächtigte zur Entgegennahme rechtsverbindlicher Erklärungen bevollmächtigt ist.

Je nach Art der Vollmacht und den jeweiligen sonstigen Umständen kann das Finanzamt nach pflichtgemäßer Ausübung des Ermessens sogar verpflichtet sein, die Zwangsgeldandrohung dem Bevollmächtigten zuzustellen.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-97 drtm-bns 2025-03-12