
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Zu Beginn des Jahres ist der neue § 370a der Abgabenordnung in Kraft getreten, der die gewerbsmäßige oder bandenmäßige Steuerhinterziehung als Verbrechen mit einem Strafrahmen von einem Jahr bis zu zehn Jahren verfolgt. Diese Regelung wurde als zu weitgehend angesehen. Jetzt erfolgte die Einschränkung, dass dies nur noch gilt, wenn Steuern "in großem Ausmaß" verkürzt werden. In minder schweren Fällen beträgt die Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren. Ein minder schwerer Fall liegt vor, wenn eine Selbstanzeige erstattet worden ist. Diese wirkt damit im Rahmen des neuen Verbrechenstatbestandes nicht mehr strafbefreiend, sondern nur noch strafmildernd. Allein die Fälle "großen Ausmaßes" können Vortaten zur strafbaren Geldwäsche sein.