
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Eine Einspruchsfrist gegen einen Steuerbescheid läuft ab dem Tage der Zustellung. Ein Steuerbescheid gilt mit dem dritten Tage nach Aufgabe zur Post als zugegangen. Doch, was gilt, wenn der Steuerbescheid an einem Mittwoch oder Donnerstag zur Post gegeben wurde? Ist dann der Steuerbescheid am Sonnabend, am Sonntag oder erst am Montag zugegangen? Diese wichtige Frage ist bisher ungeklärt.
Nach BGB gilt: Fällt das Fristende auf einen Sonnabend, auf einen Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag, dann verlängert sich das Fristende bis zum nächstfolgenden Werktag. Die Richter am Bundesfinanzhof sind sich nicht einig darüber, ob diese Regel auch für das Steuerrecht gilt. Jetzt muss der Große Senat des Bundesfinanzhofs über diese wichtige Frage entscheiden, die für die Zulässigkeit von Einsprüchen oder Klagen entscheidend sein kann.