
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Das Bundesfinanzministerium hat eine Statistik über die Bearbeitung von Einsprüchen durch die Finanzämter im letzten Jahr vorgelegt. Die Statistik belegt, dass es sich lohnen kann, gegen einen Steuerbescheid Einspruch einzulegen. Im Jahr 2002 wurden 3.385.571 Einsprüche gegen Steuerbescheide eingelegt. Davon waren 64,2 % erfolgreich, und 21,1 % haben sich erledigt, so dass die Erfolgsquote genau genommen noch höher ist. Nur in 14,7 % der Fälle ergingen Einspruchsentscheidungen. Erstaunlich ist, dass die Finanzverwaltung die Zahl der jährlich erlassenen Steuerbescheide nicht kennen will, so dass die Einspruchsquote ebenso wie die definitive Erfolgsquote unbekannt ist.
Die hohe Zahl der erfolgreichen Einsprüche belegt nicht zwingend die Annahme, dass die Finanzverwaltung schlampig arbeitet. Die Abhilfen beruhen häufig darauf, dass erst im Einspruchsverfahren Steuererklärungen abgegeben werden oder Belege vorgelegt werden. Andererseits belegt aber diese Statistik, dass Steuerbescheide in jedem Fall geprüft werden müssen.