Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Versäumnis einer Ausschlussfrist

Das Versäumnis einer Ausschlussfrist im Einspruchsverfahren hat keine Auswirkungen auf das Klageverfahren.

Bei Versäumung von Ausschlussfristen gibt es normalerweise kein Pardon. Nur bei einem unverschuldeten Versäumen einer Ausschlussfrist kann Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragt werden. Es gibt von diesem Grundsatz allerdings eine Ausnahme, wie das Niedersächsische Finanzgericht entschieden hat. Setzt das Finanzamt im Einspruchsverfahren, wozu es berechtigt ist, eine Ausschlussfrist, so gilt diese nicht für das anschließende gerichtliche Verfahren. Dieses dient vorrangig der Wahrheitsfindung, vor den Finanzgerichten wird kein "kurzer Prozess" gemacht. Wurde im Vorverfahren eine Frist versäumt, so kann dies im anschließenden Klageverfahren noch repariert werden.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-97 drtm-bns 2025-03-12