Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Schätzung genügt für Strafurteil

Strafgerichte dürfen nach einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Bestechlichkeit auch von einer strafbaren Steuerhinterziehung ausgehen.

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs genügt für die Verurteilung wegen Steuerhinterziehung bereits eine rechtskräftige Verurteilung wegen Bestechlichkeit. Können die Strafgerichte die Höhe und der Zeitpunkt der Schmiergeldannahme nicht ermitteln, dürfen und müssen sie dies abschätzen. Die Bundesrichter begründeten ihre Auffassung damit, dass in der Regel illegal angenommene Gelder nicht versteuert werden. Der Freispruch eines Landgerichts wurde damit aufgehoben, da die Richter dort nur deswegen zu einem Freispruch gelangt waren, weil sie die genaue Summe der angenommenen Bestechungsgelder nicht feststellen konnten.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-13 wid-97 drtm-bns 2025-03-13