
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Unter der Überschrift "Hilfen für Helfer" hat das Bundesfinanzministerium einen 10 Punkte umfassenden Plan vorgestellt, der ab 2007 eine deutlich erweiterte steuerliche Förderung von Spendenbereitschaft und gemeinnütziger Tätigkeit vorsieht. Das Paket hat einen Umfang von 400 Millionen Euro und soll aus den sprudelnden Steuereinnahmen finanziert werden. Es umfasst folgende Maßnahmen:
Abzug von der Steuerschuld von 300 Euro für bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten im Umfang von mindestens 20 Stunden pro Monat. Begünstigt ist die Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen bei einer juristischen Person des öffentlichen Rechts.
Anhebung der steuerfreien Übungsleiterpauschale von 1.848 auf 2.100 Euro.
Vereinheitlichung und Anhebung der Höchstgrenzen für den Spendenabzug von bisher 5 % bzw. 10 % des Gesamtbetrages der Einkünfte auf 20 %.
Verbesserter Sonderausgabenabzug für Mitgliedsbeiträge an Kulturfördervereine.
Anhebung der Besteuerungsgrenze für wirtschaftliche Betätigungen gemeinnütziger Körperschaften und der Zweckbetriebsgrenze bei sportlichen Veranstaltungen von 30.678 auf 35.000 Euro Einnahmen im Jahr.
Anhebung des Höchstbetrags für Vermögensstockspenden an Stiftungen von 307.000 auf 750.000 Euro.
Abschaffung des zeitlich begrenzten Vor- und Rücktrags beim Abzug von Großspenden und der zusätzlichen Höchstgrenze für Spenden an Stiftungen. Dafür Einführung eines zeitlich unbegrenzten Spendenvortrags.
Senkung des Satzes, mit dem pauschal für unrichtige Zuwendungsbestätigungen und fehlverwendete Zuwendungen zu haften ist, von 40 % auf 30 % der Zuwendungen.
Bürokratieabbau und bessere Abstimmung der förderungswürdigen Zwecke im Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht.