Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

mehr...

Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

mehr...

Laseroperation der Augen ist eine außergewöhnliche Belastung

Für die steuerliche Berücksichtigung einer Laser-Augenoperation als außergewöhnliche Belastung ist kein amtsärztliches Attest mehr nötig.

Die Finanzverwaltung hat jetzt entschieden, dass eine Fehlsichtigkeit immer eine Krankheit ist. Das bedeutet, dass die Kosten einer Augen-Laser-Operation als außergewöhnliche Belastung steuerlich berücksichtigt werden können. Es ist nicht mehr erforderlich, zum Nachweis der Notwendigkeit einer solchen Operation ein amtsärztliches Attest einzureichen. Gegenteilige Finanzgerichtsurteile sind nicht mehr anzuwenden.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-13 wid-97 drtm-bns 2025-03-13