
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Der Bundesfinanzhof hat eine Entscheidung des Finanzgerichts Thüringen bestätigt und Handwerkerleistungen als haushaltsnahe Dienstleistungen abgelehnt. Haushaltsnahe Dienstleistungen sind ausschließlich Tätigkeiten, die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts oder entsprechend Beschäftigte erledigt werden. Dienstleistungen, die zwar in Ihrem Haushalt ausgeübt werden, aber keinen Bezug zur Hauswirtschaft haben, sind keine haushaltsnahen Dienstleistungen.
Dies gilt ebenso für handwerkliche Tätigkeiten, die nur von Fachkräften ausgeführt werden können. Der Ausschluss der Handwerkerleistung als haushaltsnaher Dienstleistung ergibt sich zudem dadurch, dass das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung auch die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen steuerlich begünstigt hat. Diese Erweiterung wäre nicht notwendig gewesen, wenn Handwerkerleistungen bereits vom Begriff der haushaltsnahen Dienstleistung umfasst gewesen wären.