Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Kein Anspruch auf Vorbehalt der Nachprüfung

Ein Steuerzahler hat keinen Anspruch darauf, dass ein Steuerbescheid zu dem Zweck offen gehalten wird, um von späteren Urteilen und Gesetzesänderungen profitieren zu können.

Das Finanzamt ist nicht verpflichtet, einen Steuerbescheid auf Wunsch des Steuerpflichtigen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergehen zu lassen. Mit diesem Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz ist der entsprechende Wunsch einer Klägerin gescheitert. Sie argumentierte, die ständig komplizierter, länger und immer unsystematischer werdenden Steuergesetze würden permanent geändert. In vielen Fällen seien Steuerbürger, die ihrer Steuererklärungspflicht zeitig nachkämen und endgültig veranlagt würden, schlechter gestellt als diejenigen, die dieser Verpflichtung verspätet nachkämen.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-97 drtm-bns 2025-03-12