Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Einspruch per E-Mail

Da nicht abschließend geklärt ist, ob ein Einspruch per E-Mail zulässig ist, sollte der Einspruch weiter per Brief oder Fax eingelegt werden.

Auch wenn das Internet heute nicht mehr wegzudenken ist, beharren Behörden und Gerichte für gewöhnlich weiter auf dem Medium Papier. Das Landessozialgericht Darmstadt hat beispielsweise entschieden, dass es nicht möglich ist, einen Widerspruch nach dem Sozialgerichtsgesetz formgerecht per E-Mail zu erheben. Im Steuerrecht existieren widersprüchliche Ansichten darüber, ob ein Einspruch formgerecht per E-Mail eingelegt werden kann. Eine eindeutige gesetzliche Regelung oder höchstrichterliche Entscheidung dazu gibt es nicht. Um ganz sicher zu gehen, sollten Sie also auch in Zukunft auf Einsprüche per E-Mail verzichten. Immerhin besitzen die Finanzämter in der Regel Telefaxgeräte.

 
[mmk]
 
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