Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Vorläufigkeitsvermerke sind nicht ausreichend

Ein Finanzgericht hat die Vorläufigkeitsvermerke in Steuererklärungen als komplett unzureichend eingestuft, um einen echten Rechtsschutz zu gewährleisten.

Nachdem das Finanzamt seinen Einspruch mit Verweis auf die Vorläufigkeitsvermerke zurückgewiesen hatte, zog ein Steuerzahler vor Gericht. Mit Erfolg: Das Niedersächsische Finanzgericht bezeichnet die Vorläufigkeitsvermerke in seinem Urteil als "nicht hinreichend bestimmt, nicht hinreichend verständlich und nicht hinreichend umfassend formuliert". Ein effektiver Rechtsschutz sei dadurch nicht garantiert. Da inzwischen ein Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof anhängig ist, kann jeder zur Sicherheit trotz Vorläufigkeitsvermerk im Steuerbescheid Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens verlangen. Das gilt zumindest solange, bis die Finanzverwaltung bei ihren Vorläufigkeitsvermerken entsprechend der Vorgabe des Finanzgerichts nachbessert.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-13 wid-97 drtm-bns 2025-03-13