Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Streit um Solidaritätszuschlag

In einigen Bundesländern wird bei einem Einspruch wegen der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags wieder Verfahrensruhe gewährt.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr eine Verfassungsbeschwerde zum Solidaritätszuschlag ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen hatte, hat die Finanzverwaltung alle diesbezüglich anhängigen Einsprüche per Allgemeinverfügung zurückgewiesen. Außerdem wurden die Finanzämter angewiesen, dass wegen dieser Frage ein Ruhenlassen des Einspruchsverfahrens nicht mehr in Betracht kommt. Inzwischen häufen sich jedoch wieder die Einsprüche zu dieser Frage, weil neue Musterklagen bei den Finanzgerichten anhängig sind. Das Bundesfinanzministerium hat daher die Anweisung zurück genommen und überlässt es den einzelnen Bundesländern, über ein mögliches Ruhenlassen des Einspruchsverfahrens zu entscheiden.

Der Bund der Steuerzahler hat das Ministerium zwar aufgefordert, eine bundeseinheitliche Regelung zu schaffen, weil es nicht sein könne, dass es je nach Region zu einer unterschiedlichen Behandlung der Steuerzahler kommt. Allerdings steht eine solche bundeseinheitliche Regelung bis jetzt noch aus. Nordrhein-Westfahlen beispielsweise will auch weiterhin keine Verfahrensruhe gewähren. Dagegen ist es in Bayern, Sachsen, Thüringen, Baden-Württemberg und Hessen jetzt wieder möglich, Einspruch einzulegen und ein Ruhenlassen des Verfahrens zu beantragen.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-13 wid-97 drtm-bns 2025-03-13