Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Gewinn aus Basar kann nicht steuergünstig geschätzt werden

Ein gemeinnütziger Verein kann nicht die für ihn günstige Schätzung des Gewinns aus einem Pfennigbasar verlangen, weil diese Vorschrift nur für echtes Altmaterial gilt.

Ein gemeinnütziger Verein veranstaltet regelmäßig einen Pfennigbasar, für den die Mitglieder gebrauchte Gegenstände aller Art sammeln. Den Gewinn aus dem Verkaufserlös, der in einem Jahr bei rund 42.500 Euro lag, wollte der Verein vom Finanzamt nach einer Vorschrift in der Abgabenordnung schätzen lassen. Danach können Überschüsse aus der Verwertung unentgeltlich erworbenen Altmaterials in Höhe des branchenüblichen Reingewinns geschätzt werden - das wären in diesem Fall 20 % des Verkaufserlöses. Doch bei diesem Plan wollten weder das Finanzamt noch der Bundesfinanzhof mitspielen. Statt eines Schätzbetrags von rund 8.000 Euro muss der Verein den vollen Gewinn von 30.000 Euro versteuern. Eine Schätzung nach der Vorschrift kommt laut dem Bundesfinanzhof nur für Gegenstände in Frage, die nur noch Altmaterialwert und keinen durch Einzelverkauf realisierten Gegenstandswert mehr haben.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-04-28 wid-97 drtm-bns 2025-04-28