Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Nachzahlungszinsen bei falsch ausgewiesener Umsatzsteuer

Vor Gericht kann sich ein Steuerzahler nicht auf eine steuerzahlerfreundliche Verwaltungsvorgabe berufen, wenn es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Weist eine Rechnung zuviel Umsatzsteuer aus, dann ist diese Umsatzsteuer auch ans Finanzamt abzuführen. Eine Rechnungsberichtigung ist zwar möglich, hat aber keine Rückwirkung zur Folge. Daher kann der Fiskus für die Zeit zwischen Falschausweis und Berichtigung Nachzahlungszinsen festsetzen. Ein Erlass der Finanzverwaltung sieht aber vor, dass zumindest in einigen Fällen Nachzahlungszinsen aus Billigkeitsgründen zu erlassen sind, wenn der Unternehmer nach Aufdeckung seines Fehlers umgehend eine berichtigte Rechnung erteilt.

Vor Gericht hat dieser Erlass keinen Bestand: Da das Finanzamt nur einen Teil der Zinsen erlassen wollte, zog ein Unternehmer vor Gericht. Der Bundesfinanzhof zeigte jedoch keine Gnade. Erstens bindet der Verwaltungserlass nicht die Finanzgerichte, und zweitens sei er verfassungswidrig, weil er nur in einem Teil der Fälle einen Erlass vorsieht.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-13 wid-97 drtm-bns 2025-03-13