Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Abwrackprämie ist nicht pfändbar

Die Abwrackprämie ist zweckbestimmt für den Kauf eines Neuwagens und darf daher vom Finanzamt nicht gepfändet werden.

In einer Kurzinformation weist die Oberfinanzdirektion Münster darauf hin, dass das Finanzamt die Abwrackprämie nicht pfänden darf. Die Prämie ist zweckbestimmt für die Anschaffung eines Neuwagens und darf nicht zur Deckung von Steuerschulden verwendet werden. Allerdings kann der Empfänger den Anspruch an den Autohändler abtreten, von dem er das Fahrzeug gekauft hat, denn dann wird die Prämie trotz der Abtretung nach wie vor für den Autokauf verwendet.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-13 wid-97 drtm-bns 2025-03-13