Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Verschärfungen bei der strafbefreienden Selbstanzeige

In Kürze tritt eine deutliche Verschärfung bei den Anforderungen an eine strafbefreiende Selbstanzeige in Kraft.

Am 15. April hat der Bundesrat das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz gebilligt, das damit schon bald in Kraft treten kann. Das Gesetz enthält in erster Linie Verschärfungen bei den Anforderungen an eine strafbefreiende Selbstanzeige: Strafbefreiung gibt es nur noch bei vollständiger Offenbarung aller noch nicht verjährten Steuerstraftaten. Außerdem ist ab einem Betrag von 50.000 Euro ein Strafzuschlag von 5 % fällig. Mehr zu diesem Gesetz lesen Sie in der nächsten Ausgabe.

 
[mmk]
 
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