Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Steuerbescheide für 2020 frühestens ab März 2021

Aus rechtlichen und technischen Gründen können die Finanzämter frühestens Mitte März mit der Bearbeitung von Steuererklärungen für 2020 beginnen.

Wie jedes Jahr kann die Steuerverwaltung ab März die Steuererklärungen für das abgelaufene Jahr bearbeiten, so dass die ersten Steuerbescheide bereits im selben Monat versendet werden können. Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen haben in der Regel bis Ende Februar Zeit, die benötigten Daten elektronisch an die Steuerverwaltung zu übermitteln. Darüber hinaus steht den Finanzämtern die bundeseinheitliche Software zur Berechnung der Steuern erst im März zur Verfügung, weil die teilweise erst spät verabschiedeten zahlreichen Änderungen zum Jahreswechsel eingearbeitet werden müssen. Ab dann können die Finanzämter loslegen. Die Steuererklärung früher einzureichen hat also nur den Vorteil, dass die Erklärung als eine der ersten bearbeitet wird, sobald alle Daten vorliegen.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-97 drtm-bns 2025-03-12