
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Die Verzinsung von Steuernachforderungen und -erstattungen mit einem Zinssatz von monatlich 0,5 % nach der zinsfreien Karenzzeit von 15 Monaten sieht nach dem Bundesfinanzhof auch das Bundesverfassungsgericht als Ungleichbehandlung der Steuerzahler an, deren Steuer erst nach Ablauf der Karenzzeit festgesetzt wird, gegenüber Steuerzahlern, deren Steuer bereits innerhalb der Karenzzeit endgültig festgesetzt wird. Diese Ungleichbehandlung hält das Bundesverfassungsgericht für Verzinsungszeiträume von 2010 bis 2013 noch für verfassungsgemäß, ab 2014 dagegen für verfassungswidrig.
Trotz der Verfassungswidrigkeit lässt das Gericht die Anwendung des bisherigen Rechts noch für Verzinsungszeiträume bis Ende 2018 zu. Ab 2019 sind die Vorschriften dagegen grundsätzlich unanwendbar, und der Gesetzgeber muss bis zum 31. Juli 2022 eine verfassungsgemäße Neuregelung treffen. Mehr zu diesem Thema lesen Sie in einer der nächsten Ausgaben.