
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Das Bundesfinanzministerium hat einen Entwurf für die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Anpassung des Zinssatzes für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen vorgelegt. Der Zinssatz soll für Zeiträume ab dem 1. Januar 2019 rückwirkend auf 0,15 % pro Monat, also 1,8 % pro Jahr, gesenkt werden. Dieser Zinssatz soll alle drei Jahre mit Wirkung für nachfolgende Verzinsungszeiträume an die Entwicklung des Basiszinssatzes angepasst werden, wenn der Basiszinssatz sich seit der letzten Anpassung um mehr als 1 % verändert hat. Die erste Evaluation ist zum 1. Januar 2026 vorgesehen. Die Änderung gilt vorerst nur für Erstattungs- und Nachzahlungszinsen, weil sich das Bundesverfassungsgericht zu Stundungs-, Aussetzungs- oder Hinterziehungszinsen bisher noch nicht geäußert hat.