Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Beginn einer Außenprüfung durch Anforderung von Unterlagen

Die Anforderung von Unterlagen durch den Betriebsprüfer ist eine Prüfungshandlung, die zu einer Hemmung der Festsetzungsverjährung führen kann.

Beginnt das Finanzamt vor Ablauf der Festsetzungsfrist mit einer Außenprüfung oder wird deren Beginn auf Antrag des Steuerzahlers hinausgeschoben, hemmt dies den Ablauf der Festsetzungsfrist. Mit einer Außenprüfung hat das Finanzamt noch nicht begonnen, wenn der Prüfer erscheint und die Prüfungsanordnung übergibt, sondern erst dann, wenn er nach der Übergabe oder Übersendung der Prüfungsanordnung Handlungen zur Ermittlung des Steuerfalles vornimmt. Das Finanzgericht Düsseldorf hat dazu entschieden, dass auch die Anforderung von Unterlagen durch den Betriebsprüfer eine Prüfungshandlung darstellt, die zu einer Hemmung der Festsetzungsfrist führt. Dabei ist es nicht erforderlich, dass der Prüfer auf einen bestimmten Einzelsachverhalt bezogene Unterlagen anfordert oder Fragen stellt. Die Anforderung umfassender Unterlagen realisiert den Zweck der Betriebsprüfung, die steuerlichen Ver-hältnisse insgesamt zu prüfen.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-97 drtm-bns 2025-03-12