
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Das Finanzgericht Münster hat festgestellt, dass keine Steuerhinterziehung vorliegt, wenn zwar pflichtwidrig keine Steuererklärung abgegeben wird, dem Finanzamt aber alle erforderlichen Informationen in Form elektronischer Lohnsteuerbescheinigungen vorliegen. Im Streitfall hatte das Finanzamt erst fast zehn Jahre später festgestellt, dass ein Ehepaar aufgrund der beim Finanzamt vorliegenden Daten zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet gewesen wäre, und es erließ deshalb Schätzungsbescheide. Die Eheleute argumentierten dagegen erfolgreich vor Gericht, dass bei Kenntnis des Finanzamts von den steuerrelevanten Tatsachen keine Steuerhinterziehung vorliegen kann und damit auch nicht die verlängerte Festsetzungsfrist im Fall einer Steuerhinterziehung greifen kann. Das Finanzamt hat allerdings gegen die Entscheidung Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt.