
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Die Zugangsvermutung, nach der ein Steuerbescheid am dritten Tag nach Aufgabe zur Post als dem Empfänger zugegangen gilt, entfällt, wenn innerhalb der Drei-Tages-Frist an einem Werktag regelmäßig keine Postzustellung durch den Postdienstleister stattfindet. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hatte im Streitfall vom Postdienstleister erfahren, dass für die Wohnung der Klägerin die Post regelmäßig nicht an allen Werktagen zugestellt wurde. Dieser Fall unterscheidet sich laut dem Urteil von der immer wieder für alle Steuerzahler gleichermaßen eintretenden Konstellation, dass die Zustellung an einzelnen Tagen wegen eines Feiertags oder Krankheit des Zustellers ausfällt. Solche Ereignisse erschüttern die Zugangsvermutung nicht. Wenn aber innerhalb der Drei-Tages-Frist planmäßig an zwei aufeinanderfolgenden Tagen keine Zustellung erfolgt, könne die Zugangsvermutung nicht mehr aufrechterhalten werden.