Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Vollstreckungsschutz für Steuerschulden vor der Corona-Krise

Der vorübergehende Vollstreckungsschutz aus den Erleichterungen für die von der Corona-Krise Betroffenen erstreckt sich auch auf Steuerschulden aus der Zeit vor der Krise, umfasst aber nicht die Gewerbesteuer.

Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die Verwaltungsanweisung zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus, wonach bei von der Pandemie wirtschaftlich Betroffenen nicht vollstreckt werden soll, auch Fälle erfasst, in denen die Steuerrückstände aus der Zeit vor Eintritt der Pandemie stammen. Der Vollstreckungsschutz gilt allerdings nicht für offene Gewerbesteuern, da die Verwaltungsanweisung ausdrücklich nur die von den Landesfinanzbehörden im Auftrag des Bundes verwalteten und ganz oder teilweise dem Bund zufließenden Steuern erfasst. Dazu gehört die Gewerbesteuer nicht.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-97 drtm-bns 2025-03-12