Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

mehr...

Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

mehr...

Finanzgericht hält Steuerzinsen ab 2014 für verfassungswidrig

Schon ab 2014 sind die Zinsen für Nachzahlungen und Aussetzungen nach Überzeugung des Finanzgerichts Münster verfassungswidrig hoch.

Bisher ist nach wie vor nicht abschließend geklärt, ob die Höhe des Zinssatzes von 6 % pro Jahr für Nachzahlungs- und Aussetzungszinsen in der inzwischen lange andauernden Niedrigzinsphase verfassungswidrig ist. Falls dem so sein sollte, ist außerdem die Frage zu klären, ab wann der gesetzlich festgelegte Zinssatz zu hoch bemessen ist. Der Bundesfinanzhof hat bis jetzt nur vorläufig entschieden, dass ab dem 1. April 2015 ernste verfassungsrechtliche Zweifel bestehen. Das Finanzgericht Münster hat nun aber nachgelegt und entschieden, dass der Zinssatz schon ab dem 1. Januar 2014 verfassungswidrig hoch sei. Für Zeiträume bis 2013 sei der Zinssatz aber hinzunehmen.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-97 drtm-bns 2025-03-12