Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Fristwahrende Abgabe bei einem unzuständigen Finanzamt

Ein Einspruch oder eine Steuererklärung kann auch bei einem unzuständigen Finanzamt unter bestimmten Voraussetzungen fristwahrend abgegeben werden.

Eine Steuererklärung oder ein Einspruch kann auch bei einem unzuständigen Finanzamt fristwahrend eingeworfen werden. Weil es keine gesetzliche Vorgabe gibt, dass eine Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt eingehen muss, hält das Finanzgericht Köln den Einwurf der Steuererklärung auch bei einem unzuständigen Finanzamt grundsätzlich für fristwahrend. Etwas restriktiver ist das Finanzgericht Baden-Württemberg, das einen beim falschen Finanzamt eingeworfenen Einspruch immerhin dann als fristwahrend ansieht, wenn er noch am letzten Tag der Frist vom unzuständigen ans zuständige Finanzamt abgesandt wird. Gegen beide Urteile hat die Finanzverwaltung Revision eingelegt.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-97 drtm-bns 2025-03-12