Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Steuerhinterziehung in großem Ausmaß ab 50.000 Euro

Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung geändert und unterstellt eine Steuerhinterziehung in großem Ausmaß jetzt grundsätzlich ab 50.000 Euro.

Für eine Steuerhinterziehung in großem Ausmaß sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren vor. Bisher hatte der Bundesgerichtshof diese Voraussetzung erst ab einem Hinterziehungsbetrag von 100.000 Euro als erfüllt angesehen, wenn dem Finanzamt lediglich steuererhebliche Angaben verschwiegen wurden (Gefährdungsschaden). Nur wenn die Hinterziehung zu ungerechtfertigten Zahlungen des Finanzamts führt - insbesondere bei Umsatzsteuerbetrug - sollte schon ab 50.000 Euro eine Hinterziehung in großem Ausmaß vorliegen (Vermögensschaden). Jetzt hat der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung geändert und die Unterscheidung zwischen Gefährdungs- und Vermögensschaden beim Fiskus aufgegeben. Damit liegt nun grundsätzlich schon ab einem Hinterziehungsbetrag von 50.000 Euro eine Steuerhinterziehung in großem Ausmaß mit entsprechend höherem Strafmaß vor.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-04-28 wid-97 drtm-bns 2025-04-28