Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Spätere Korrektur bei Versehen in elektronischer Steuererklärung

Bei einer elektronischen Steuererklärung ist es nicht grundsätzlich grob fahrlässig, wenn ein Eintrag in einer Anlage vergessen wird, sodass ein bereits bestandskräftiger Bescheid unter Umständen auch nachträglich noch zugunsten des Steuerzahlers geändert werden kann.

Wird die Steuer wegen fehlender Angaben in der Steuererklärung zu hoch festgesetzt, kann auch ein bestandskräftiger Steuerbescheid noch nachträglich geändert werden, wenn der Steuerzahler kein grobes Verschulden daran hat, dass das Finanzamt erst später von den steuerrelevanten Umständen erfahren hat. Grundsätzlich gilt dabei für elektronische Steuererklärungen dasselbe wie für Erklärungen in Papierform. Allerdings ist bei der elektronischen Steuererklärung nach Ansicht des Bundesfinanzhofs zu berücksichtigen, dass sie mitunter weniger übersichtlich ist, und dass am Bildschirm ein Überblick über die ausfüllbaren Felder schwieriger zu erlangen ist, als in einem Papierformular. Das schlichte Vergessen des Übertrags selbst ermittelter Besteuerungsgrundlagen in die entsprechende Anlage zur elektronischen Einkommensteuererklärung ist daher nicht grundsätzlich grob fahrlässig und eine spätere Berichtigung des Steuerbescheids somit möglich.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-97 drtm-bns 2025-03-12