Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Einwand gegen Widerruf einer Lohnsteueranrufungsauskunft

Gegen den Widerruf einer Lohnsteueranrufungsauskunft ist kein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung möglich, weil es sich dabei nicht um einen vollziehbaren Verwaltungsakt handelt.

Eine erteilte Lohnsteueranrufungsauskunft kann das Finanzamt auch widerrufen. Dazu hat der Bundesfinanzhof nun festgestellt, dass der Widerruf einer Auskunft ein feststellender, aber kein vollziehbarer Verwaltungsakt ist. Deshalb ist gegen den Widerruf kein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung möglich. Dem Arbeitgeber bleiben damit nur andere Rechtsmittel, wenn er mit dem Widerruf nicht einverstanden ist.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-97 drtm-bns 2025-03-12