Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Rückwirkende Neuregelung des Verlustabzugs verfassungskonform

Gegen die rückwirkende Bindung des Verlustfeststellungsbescheids an den Einkommensteuerbescheid bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

Mit dem Jahressteuergesetz 2010 wurde vor einigen Jahren geregelt, dass ein Verlustfeststellungsbescheid inhaltlich an den Einkommensteuerbescheid des gleichen Jahres gebunden ist. Es gibt also nicht mehr die Möglichkeit, nach Bestandskraft des Einkommensteuerbescheids noch eine abweichende Verlustfeststellung zu beantragen. Auch wenn die Gesetzesänderung im Prinzip rückwirkend gilt, hat das Finanzgericht Düsseldorf keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen diese Rückwirkung. Der Gesetzgeber habe nämlich mit der Änderung lediglich eine lange herrschende Rechtspraxis festgeschrieben, um einer Rechtsprechungsänderung des Bundesfinanzhofs entgegenzuwirken. Weil sich also in der Praxis nichts Grundsätzliches geändert hat, bestehe auch kein schutzwürdiges Vertrauen in die neue Rechtsprechung. Gegen das Urteil ist jetzt die Revision beim Bundesfinanzhof anhängig.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-13 wid-97 drtm-bns 2025-03-13