
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Zum 1. Februar 2014 werden die bisher bekannten Überweisungs- und Lastschriftverfahren im Rahmen von SEPA (Single Euro Payments Area) in der EU vereinheitlicht. Auch der herkömmliche Lastschrifteinzug wird durch das SEPA-Lastschriftverfahren abgelöst. Die Legitimation für den Einzug von SEPA-Lastschriften ist das SEPA-Lastschriftmandat. Eine Kontinuitätsregelung bestimmt, dass bestehende gültige Einzugsermächtigungen in SEPA-Lastschriftmandate umgewidmet werden.
Auf dieser Grundlage will die Finanzverwaltung die SEPA-Umstellung ohne zusätzlichen Aufwand für die Steuerzahler realisieren. Alle Steuerzahler, die bisher ihrem Finanzamt eine Einzugermächtigung erteilt haben, werden ab Oktober 2013 sukzessive durch ein Benachrichtigungsschreiben über die Umwidmung im Rahmen der Kontinuitätsregelung informiert. Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe weist aber auch darauf hin, dass künftig mit den SEPA-Lastschriftmandaten auch steuerliche Nebenleistungen und gemahnte Beträge eingezogen würden.