
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Eine verbindliche Auskunft des Finanzamtes soll eigentlich dem Steuerzahler für die Zukunft Rechtssicherheit geben. Das gilt aber nicht ohne Einschränkung, denn wenn sich die gesetzlichen Vorschriften ändern, entfällt auch die Bindungswirkung der verbindlichen Auskunft. Die Erteilung einer verbindlichen Auskunft rechtfertigt deshalb nicht das Vertrauen darauf, dass das jeweilige Gesetz auch in Zukunft nicht geändert wird. Im Fall einer unechten Rückwirkung entfällt die Bindungswirkung sogar rückwirkend.
Das Finanzgericht Hamburg sieht jedenfalls in einer unechten Rückwirkung keinen Grund für ein Festhalten an der verbindlichen Auskunft aus sachlichen Billigkeitsgründen. Ob persönliche Gründe wie zum Beispiel eine besondere wirtschaftliche Härte, als Billigkeitsgrund in Frage kommen, hängt vom Einzelfall ab. Auch wenn gegen das Urteil Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt wurde, gilt grundsätzlich: Wer eine verbindliche Auskunft des Finanzamtes hat, muss trotzdem die weitere Entwicklung der Gesetzgebung im Auge behalten.