Rechtsberatung

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Einsprüche gegen zumutbare Belastung ruhen weiterhin

Auch wenn die Finanzgerichte die zumutbare Belastung bei Krankheitskosten für verfassungsgemäß halten, will die Finanzverwaltung Einsprüche vorerst weiter Ruhen lassen, weil beim Bundesfinanzhof noch Nichtzulassungsbeschwerden anhängig sind.

Mittlerweile haben zwei Finanzgerichte entschieden, dass die Regelung über die zumutbare Eigenbelastung bei Krankheitskosten verfassungsgemäß ist. In beiden Fällen haben die Gerichte keine Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen, doch die Kläger haben jeweils eine Nichtzulassungsbeschwerde erhoben. Zwar führt so eine Nichtzulassungsbeschwerde anders als echte Revisionsverfahren eigentlich nicht dazu, dass Einsprüche in vergleichbaren Fällen automatisch Ruhen. Die Oberfinanzdirektionen Münster und Rheinland haben die Finanzämter aber angewiesen, Einsprüche, die sich gegen die zumutbare Eigenbelastung richten, aus Zweckmäßigkeitsgründen zunächst trotzdem weiter ruhen zu lassen.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-13 wid-97 drtm-bns 2025-03-13