Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Verspätungszuschlag nur mit triftigen Gründen vermeidbar

Weil die steuerlichen Pflichten mit den beruflichen Pflichten gleichrangig seien, verlangt das Finanzgericht Köln mehr als nur den Hinweis auf eine Erkrankung, um einen Verspätungszuschlag zu vermeiden.

Wenig Mitleid zeigt das Finanzgericht Köln, denn es verlangt sehr triftige Gründe, um einem Verspätungszuschlag zu entgehen. Der bloße Hinweis auf die Erkrankung des Steuerzahlers ohne nähere Zeitangabe genügt dem Gericht jedenfalls nicht. Auch die Begründung des Klägers, er hätte nach seiner Erkrankung erst Fristen im Büro aufarbeiten müssen, lässt das Gericht nicht gelten. Es meint nämlich, dass die steuerlichen Pflichten mit den beruflichen Pflichten gleichrangig sind.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-97 drtm-bns 2025-03-12