Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Widerruf der Gemeinnützigkeit bei Finanzierung einer Fernreise

Gemeinnützige Vereine dürfen Ausflüge und Reisen der Mitglieder nur eingeschränkt bezuschussen, wenn sie nicht Gefahr laufen wollen, die Gemeinnützigkeit aberkannt zu bekommen.

Nur weil ein Verein gesellige Zusammenkünfte für seine Mitglieder organisiert, gefährdet er damit noch nicht seine Gemeinnützigkeit. Voraussetzung ist aber, dass der Aufwand im Vergleich zur begünstigten Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist. Die Grenze von 10 % des finanziellen Gesamtaufwands sah der Bundesfinanzhof aber bei einem Musikverein ganz eindeutig als überschritten an, der die Kosten seiner Vereinsmitglieder für eine Fernreise mit touristischen Reiseabschnitten übernommen hatte. Eine Aufteilbarkeit gemischt veranlasster Reisekosten auch im Bereich des Gemeinnützigkeitsrechts schließt der Bundesfinanzhof zwar nicht generell aus, stellt aber fest, dass im Streitfall eine Aufteilung schon mangels objektiver und sachlicher Kriterien ausscheidet. Das Finanzamt durfte daher die Gemeinnützigkeit des Musikvereins aufheben.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-97 drtm-bns 2025-03-12