Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Erweiterte Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge

Unterüberschrift

Neben dem Jahressteuergesetz 2013 hat die Bundesregierung auch den Entwurf für ein Verkehrsteueränderungsgesetz beschlossen. Dieses Gesetz enthält unter anderem Änderungen bei der Kfz-Steuer, bei der eine erweiterte Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge geplant ist:

Die Steuerbefreiung für reine Elektro-Pkw wird bei einer erstmaligen Zulassung bis zum 31. Dezember 2015 von derzeit fünf auf zehn Jahre verlängert.

Zukünftig soll die Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge aller Fahrzeugklassen gelten, also nicht mehr nur für Elektro-Pkw.

Die Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge wird bei der erstmaligen Zulassung zwischen dem 1. Januar 2016 und dem 31. Dezember 2020 für fünf Jahre fortgeführt.

Außerdem soll künftig die verkehrsrechtliche Feststellung zur Einstufung in Fahrzeugklassen auch für die Kfz-Steuer übernommen werden.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-04-28 wid-97 drtm-bns 2025-04-28