Rechtsberatung

Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
 

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Steuerberatung

Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...

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Vorsteuerabzugs bei Kleinbetragsrechnungen

Der Vorsteuerabzug bei Kleinbetragsrechnungen ist nicht schon deshalb ausgeschlossen, weil der Unternehmer nicht exakt oder gar nicht bezeichnet wird.

Bei Rechnungen über Kleinbeträge bis 200 DM wie zum Beispiel Taxiquittungen ist wie bei Fahrausweisen die Bezeichnung des Leistungsempfängers nicht vorgesehen. Daraus folgt jedoch nicht, dass jeweils im Einzelfall zu prüfen ist, ob der Unternehmer Leistungsempfänger gewesen ist. Vielmehr kann der Vorsteuerabzug aus Kleinbetragsrechnungen auch dann gewährt werden, wenn darin der Unternehmer nicht oder nicht exakt bezeichnet wird. Diese Regelung gilt sowohl für den Vorsteuerabzug im allgemeinen Besteuerungsverfahren, als auch im Vorsteuer-Vergütungsverfahren.

 
[mmk]
 
psnk-fepl 2025-03-12 wid-87 drtm-bns 2025-03-12