
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Viele Betriebsprüfer haben eine Anweisung des Bundesfinanzministers falsch verstanden. Das Ministerium hatte die Prüfer angewiesen, darauf zu achten, dass Rechnungen, aus denen ein Vorsteuerabzug geltend gemacht wird, auf das Unternehmen ausgestellt worden sind. Die Beamten zogen aus dieser Anweisung die Schlussfolgerung, dass aus Taxiquittungen, die nicht auf das Unternehmen ausgestellt worden sind, kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden kann. Das Ministerium hat diese übereifrigen Beamten jetzt in ihre Schranken gewiesen. Nach wie vor bestimmt § 33 Umsatzsteuer-Durchführungs-Verordnung, dass Rechnungen, deren Gesamtbetrag 200 DM nicht übersteigt, nur folgende Angaben enthalten müssen:
Name und Anschrift des leistenden Unternehmers
Menge und die handelsübliche Bezeichnung des Gegenstander der Lieferung oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung
Entgelt und den Steuerbetrag für die Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe
Steuersatz
Es reicht also aus, dass der Fahrpreis quittiert wird. Das Taxiunternehmen und der Steuersatz wird in der Regel auf der Quittung vorgedruckt sein. Der Fahrgast hat nur darauf zu achten, dass der Reiseweg eingetragen wird, andernfalls kann der Betriebsprüfer der Auffassung sein, "Art und Umfang" der Leistung sei nicht bezeichnet. Die Bezeichnung "Stadtfahrt" kann zu Beanstandungen führen.
Beachten Sie, dass Taxiquittungen keine Fahrausweise im Sinne von § 34 UStDV sind, so dass keine erleichternde Bedingungen gelten. Bei Langstreckenfahrten mit einem Fahrpreis ab 200,00 DM muss dem Taxifahrer Schreibhilfe gegeben werden, damit die Taxirechnung ordnungsgemäß ausgestellt wird. Erforderlich ist die Angabe des Nettopreises, den der Taxifahrer nicht kennt, weil er ihn am Taxameter nicht ablesen kann, zuzüglich Umsatzsteuer und die Nennung des Endpreises. Außerdem muss die Taxiquittung auf das Unternehmen ausgestellt werden.