
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Sie können ein Investitionsgut, das Sie sowohl für unternehmerische als auch private Zwecke erwerben, in vollem Umfang in Ihrem Privatvermögen belassen. Dadurch wird es dem Mehrwertsteuersystem völlig entzogen. Dagegen unterliegt ein Investitionsgut in vollem Umfang dem Mehrwertsteuersystem, wenn Sie es in vollem Umfang dem Unternehmensvermögen zuführen.
Führen Sie nur den unternehmerisch genutzten Teil des Gegenstandes dem Unternehmensvermögen zu, unterliegt dieser Teil und damit auch seine Veräußerung der Mehrwertsteuer. Unbeachtlich ist es, wenn Sie den Gegenstand gebraucht von einem Nicht-Steuerpflichtigen erworben haben und daher die auf ihm lastende restliche Vorsteuer für Sie nicht abziehbar ist. Zu beachten ist allerdings, dass bei der Veräußerung eines solchen Gegenstandes aus dem Unternehmensvermögen heraus eine Besteuerung der Entnahme damit auch ausscheidet. Wenn Sie einen solchen Gegenstand veräußern, ist dies dem privaten Bereich zuzurechnen, so dass das Mehrwertsteuersystem nicht eingreift.