
Wir bieten unseren Mandanten eine ihre Gesamtsituation berücksichtigende umfassende Rechtsberatung. Dabei beraten wir Privatpersonen, Unternehmen und Köperschaften des privaten und des öffentlichen Rechts zu fast allen Rechtsgebieten. Um eine hohe Beratungsqualität zu sichern, sind die Juristen in unserem Team auf verschiedenen Rechtsgebieten spezialisiert...
Das Leistungsspektrum in unserer Steuerabteilung reicht von der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung einschließlich elektronischer Übermittlung der Meldungen über die Erstellung von Jahresabschlüssen, Gewinnermittlungen und Steuererklärungen bis hin zur Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung...
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass eine Rechnung, in der zwar der Bruttopreis, der Steuersatz und der Umsatzsteuerbetrag, nicht aber das Entgelt ausgewiesen ist, grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. In der Praxis wird dies aber oft noch anders gehandhabt, denn die sogenannte Vereinfachungsregelung erlaubt den Vorsteuerabzug auch dann, wenn der Rechnungsaussteller in seiner Rechnung Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe angegeben und zusätzlich den Steuerbetrag vermerkt hat.
Gemäß dem Bundesfinanzministerium soll die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs allgemein gelten. Die Vereinfachungsregelung kann jedoch bis zum 31. Dezember 2001 angewendet werden, damit die betroffenen Unternehmer ihre Abrechnungen und Quittungen bis dahin entsprechend umstellen und anpassen können.